cl_maintenanceAndUpdateFrequency

quarterly

18 record(s)
 
Provided by
Type of resources
Available actions
Update frequencies
Service types
From 1 - 10 / 18
  • Der Dienst zeigt die Verwaltungsgrenzen (Kreis-, Amts- und Gemeindegrenzen), die Kommunalen Gebiete sowie die Gemarkungs- und Flurgrenzen Schleswig-Holsteins. Grundlage für die Erfassung der Daten ist der ALKIS®-Datenbestand von Schleswig-Holstein. Neben der farbigen Darstellung in violett werden alle Layer auch in Graustufen angezeigt. Die Kreisgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:5.000.000 angezeigt. Die Ämtergrenzen werden ab einem Maßstab von 1:600.000 angezeigt. Die Gemeindegrenzen werden ab einem Maßstab von 1:200.000 angezeigt. Die Gemarkungsgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:150.00 angezeigt. Die Flurgrenzen werden ab einem Maßstab von 1:100.000 angezeigt.

  • Geltungsbereich auf Grundlage der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes vom 18.08.2016 Herausgeber: Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Natur und Landschaft

  • Darstellung der Lichtsignalanlagen (LSA) innerhalb der Stadt Kiel. Beinhaltet Informationen zum Standort, Betriebszeit, Zusatzeinrichtungen und weitere Informationen. Der Datensatz wird vierteljährlich fortgeführt.

  • Öffentliche Beleuchtungen im Stadtgebiet der Stadt Norderstedt Herausgeber: Stadt Norderstedt Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Verkehrsflächen, Entwässerung und Liegenschaften Sachgebiet Verkehrsflächen

  • Aktuelle FNP-Änderungen im Verfahren Herausgeber: Stadt Norderstedt Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Planung Fortschreibung: laufend / Stand: 25.03.2024

  • Aktuelle FNP-Änderungen im Verfahren Herausgeber: Stadt Norderstedt Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Planung Fortschreibung: laufend / Stand: 25.03.2024

  • Dargestellt werden Kompensationsflächen, die sich als Rechtsfolge aus öffentlich-rechtlichen Zulassungen der verschiedenen Bundes- Landes- und Kommunalbehörden ergeben und den unteren Naturschutzbehörden der Kreise/kreisfreien Städte zur Führung des Kompensationsverzeichnisses übermittelt wurden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein LLUR erstellt aus den turnusmäßigen Datenlieferungen der unteren Naturschutzbehörden zu den Kompensationsflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung-ÖkokontoVO) vom 28. März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.

  • Dargestellt werden Ökokontoflächen die bei den Kreisen/kreisfreien Städten als solche geführt werden. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) erstellt aus den Datenlieferungen zu den Ökokontoflächen der einzelnen Kreise/kreisfreien Städte einen landesweiten Datenbestand. Die Daten werden hinsichtlich gemeinsamer Dateninhalte/Attribute (entsprechend der Anforderungen aus der Landesverordnung über das Ökokonto, die Einrichtung des Kompensationsverzeichnisses und über Standards für Ersatzmaßnahmen (Ökokonto- und Kompensationsverzeichnisverordnung ÖkokontoVO) vom 28.März 2017 (GVOBl. S. 223) vereinheitlicht. Dieser landesweite Datenbestand unterliegt einer steten Vervollständigung und Fortentwicklung. Wichtiger Hinweis: Die einzelnen Daten unterscheiden sich je nach Kreis/kreisfreier Stadt hinsichtlich Erfassungstiefe und -intensität. Auf eine inhomogene Datenlage wird hiermit hingewiesen. Eine unmittelbare Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Kreisen/ kreisfreien Städten ist deshalb nicht gegeben.

  • Geltungsbereich auf Grundlage der Satzung der Stadt Norderstedt zum Schutze des Baumbestandes vom 18.08.2016 Herausgeber: Stadt Norderstedt, Amt für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr Fachbereich Natur und Landschaft

  • Das Wohnplatzverzeichnis in Schleswig-Holstein stellt auf Basis der Topographischen Karte 1:50.000 relevante Städte, Orte und Siedlungen dar. Es beinhaltet neben der Kartenposition auch den amtlichen Gemeindeschlüssel.